Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Klicken Sie auf die Fragen, um die Antworten zu sehen.
- Was ist die Leistungsorientierte Abgeltung (LOA)?
Der Apothekentarif LOA regelt schweizweit, welche pharmazeutischen Leistungen, die Apothekerinnen und Apotheker für Sie erbringen, durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Dieser Tarif wurde zwischen dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss und dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse verhandelt und vom Bundesrat genehmigt.
Ab 01.01.2026 gilt der neue Tarif LOA V. Dieser ist transparenter und bildet den tatsächlichen Aufwand besser ab, ohne dass dadurch Mehrkosten im Gesundheitswesen entstehen. Alle wichtigen Änderungen finden Sie in diesem Flyer.
- Was ist die LOA-Tarifposition "Sicherheits-Check Medikament"?
Beim Sicherheits-Check Medikament überprüft der Apotheker das Rezept: Bestehen Risiken? Gibt es Widersprüche oder Wechselwirkungen? Stimmt die Dosierung? Wie und wann soll das Medikament eingenommen werden? Welche Packungsgrösse ist angebracht? Vier Augen im Apothekenteam prüfen das Rezept. Der Apotheker nimmt bei Bedarf Rücksprache mit dem verordnenden Arzt oder der Ärztin und gibt Ihnen Informationen, damit die Medikamente sicher wirken.
Mit der LOA V werden anstelle des bisherigen Medikamenten-Checks vier einzelne Leistungen je nach Abgabekategorie A/B sowie nach der Unterscheidung zwischen neuem und bestehendem Medikament abgerechnet. Die Vergütung wird aufwandgerechter, bringt Ihnen mehr Transparenz und senkt in den meisten Fällen die Kosten im Vergleich zu bisher:
- CHF 5.20 Sicherheits-Check Medikament beim erstmaligen Bezug von Medikamenten der Abgabekategorie A.
- CHF 4.25 Sicherheits-Check Medikament bei bereits bezogenen Medikamenten der Abgabekategorie A.
- CHF 4.05 Sicherheits-Check Medikament beim erstmaligen Bezug von Medikamenten der Abgabekategorie B.
- CHF 2.05 Sicherheits-Check Medikament bei bereits bezogenen Medikamenten der Abgabekategorie B.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von PharmaSuisse.
- Was ist die LOA-Tarifposition "Sicherheits-Check Patient"?
Beim Sicherheits-Check Patient stellt der Apotheker sicher, dass die verschriebenen Medikamente zu Ihren bisherigen Medikamenten passen. Er prüft allfällige Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten. Dazu führen wir ein Patientendossier, in dem Ihre Medikamente erfasst werden. Auf diese Weise haben wir einen Überblick über Ihre Medikamente, auch wenn Sie bei verschiedenen Ärzten in Behandlung sind. Der Sicherheits-Check Patient beträgt 3.95 CHF pro Arzt und pro Tag, unabhängig von der Anzahl Packungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von PharmaSuisse.
- Was ist die LOA-Tarifposition "Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten"?
Die Tarifposition Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten deckt einerseits den Aufwand für das Anlegen des Patientendossiers eines neuen Patienten. Andererseits deckt sie die Aktualisierung der Daten eines bestehenden Patienten, sofern dieser mehr als 365 Tage lang kein LOA-pflichtiges Medikament in derselben Apotheke bezogen hat. Die Tarifposition Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten beträgt 1.15 CHF.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von PharmaSuisse.
- Was ist die LOA-Tarifposition "Substitution"?
Die Tarifposition Substitution wird verrechnet, wenn ein LOA-pflichtiges Originalpräparat bzw. Referenzprodukt mit 40% Selbstbehalt durch ein günstigeres Generikum bzw. Biosimilar ersetzt wird. Die Vergütung der Substitution zielt darauf ab, preisgünstigere Generika und Biosimilars zu fördern. Eine Verrechnung ist nur bei der erstmaligen Substitution möglich (Ausnahme: Wechsel von einer Klein- auf eine Grosspackung). Wir führen keine Substitution durch, wenn Sie keine Generika bzw. Biosimilars wünschen, Ihr Arzt auf dem Rezept die Abgabe des Originalpräparats bzw. Referenzprodukts explizit verlangt oder in seltenen Fällen das Medikament nicht substituiert werden sollte. Der Tarif beträgt jeweils 40% der Preisdifferenz zwischen Originalpräparat bzw. Referenzprodukt und Generikum bzw. Biosimilar, maximal jedoch 40 CHF.
- Was ist die LOA-Tarifposition "Anwendungserklärung"?
Die Tarifposition Anwendungserklärung deckt alle Aufwendungen für die ausführliche Instruktion beim erstmaligen Bezug der folgenden Medikamente:
- Medikamente zur Inhalation, z. B. bei Asthma oder COPD.
- Alle Injektionen, die der Patient selbst verabreicht.
- Bestimmte stark wirksame Medikamente zur topischen Anwendung.
Die Tarifposition Anwendungserklärung beträgt 3.90 CHF.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von PharmaSuisse.
- Kann ich auf LOA-Tarifpositionen verzichten?
Mit Ausnahme der Anwendungserklärung ist es nicht möglich, auf LOA-Tarifpositionen zu verzichten. Gemäss Gesetz gehören Kontroll- und Beratungsleistungen zur Berufspflicht der Apothekerinnen und Apotheker. Diese haften bei Behandlungsfehlern mit Medikamenten. Zudem sind die Checks ein wirksames Mittel, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und die Qualität der Betreuung zu erhöhen.
- Wie viele Packungen eines Medikaments kann ich mit einem Dauerrezept beziehen?
Gemäss unseren internen Richtlinien geben wir Medikamentenpackungen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab. Diese Richtlinien basieren auf dem rechtlich verbindlichen Tarifvertrag zwischen dem Apothekerverband und den Krankenkassen (LOA) sowie den Regeln der guten Abgabepraxis der Kantonsapothekervereinigung. Sie zielen darauf ab, die Verschwendung von Medikamenten zu reduzieren und somit die Krankenversicherung zu entlasten.
- Kann ich in der Sonnen-Apotheke Köniz gekaufte Produkte zurückgeben oder umtauschen?
Je nach Situation wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:
- Garantiefall:
Mangelhafte Produkte können gegen einen Ersatzartikel umgetauscht werden. Ein Garantiefall liegt ausschliesslich dann vor, wenn der Mangel nicht durch unsachgemässe Lagerung, falsche Handhabung oder Gebrauch durch den Kunden verursacht wurde. - Kein Rückgaberecht bei Fehlkauf:
Ein Umtausch oder eine Rückgabe von korrekt abgegebenen, mängelfreien Produkten wegen Fehlkauf, Nichtgefallen oder Nichtgebrauchs durch den Kunden ist ausgeschlossen.
- Garantiefall:
- Kann ich abgelaufene Medikamente in der Sonnen-Apotheke Köniz zum Entsorgen abgeben?
Sie können uns Medikamente ohne Umkarton und Beipackzettel sowie Spritzen und Nadeln in einer sicheren Verpackung zur Entsorgung übergeben. Auf Anfrage entsorgen wir auch Chemikalien in kleinen Mengen. Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und anderer Restmüll entsorgen wir nicht.
- Welche Bestellzeiten gelten für ein Produkt, das ich in der Sonnen-Apotheke Köniz abhole?
Sofern das Produkt vorrätig ist, kann es zum von der zuständigen Fachperson mitgeteilten Zeitpunkt abgeholt werden.
Wenn wir das Produkt beim Grossisten bestellen müssen und es lieferbar ist, gilt üblicherweise Folgendes:
- Bestellen Sie das Produkt vor 11:45 Uhr, ist es am selben Tag ab 16:00 Uhr (samstags ab 15:45 Uhr) abholbereit.
- Bestellen Sie nach 11:45 Uhr, ist es am nächsten Tag ab 09:00 Uhr abholbereit.
Bitte beachten Sie, dass Direktbestellungen, Importe und Magistralrezepturen längere Lieferzeiten haben. Wir informieren Sie jeweils telefonisch, sobald diese Produkte bei uns eintreffen.
Verwenden Sie unser Kontaktformular, um ein Produkt zu bestellen.
- Welche Bestellzeiten gelten für Produkte, die ich durch den Hauslieferdienst erhalte?
Wenn wir das Produkt an Lager haben und Sie es vor 12:00 Uhr bestellen, erhalten Sie es in der Regel noch am selben Tag zwischen 13:30 und 15:00 Uhr. Bestellungen nach 12:00 Uhr werden am nächsten Tag geliefert.
Wenn wir das Produkt beim Grossisten bestellen müssen und es verfügbar ist, erhalten Sie es in der Regel am nächsten Tag zwischen 13:30 und 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass Direktbestellungen, Importe und Magistralrezepturen längere Lieferzeiten haben.
Kurzfristige Anpassungen oder Unterbrüche des Hauslieferdienstes infolge der jeweiligen personellen Verfügbarkeit bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es besteht kein Recht auf den Hauslieferdienst.
Verwenden Sie unser Kontaktformular um ein Produkt zu bestellen.
- Welche Vorteile bringt mir die Kundenkarte der Sonnen-Apotheke Köniz?
Mit der Kundenkarte sammeln Sie beim Kauf von Medikamenten, die nicht über ein Rezept abgerechnet werden, pro Franken einen Punkt. Bei Dermakosmetika der Marken Klorane®, Avène®, Ducray® und Louis Widmer® erhalten Sie sogar 10 Punkte pro Franken. Zudem erhalten Sie pro eingelöstem Rezept 25 Punkte. Für 500 Punkte erhalten Sie jeweils einen digitalen Gutschein im Wert von 5 Franken, den Sie beim Kauf von nicht rezeptpflichtigen Produkten oder Dienstleistungen einlösen können.
- Werden die Medikamente automatisch für mich bereitgestellt, wenn mein Arzt ein neues Rezept an die Sonnen-Apotheke Köniz sendet?
Nein. Wir stellen Medikamente nur zur Abholung bereit, wenn dies in der E-Mail ausdrücklich vermerkt ist.
- Unter welchen Umständen macht die Sonnen-Apotheke Köniz Medikamenten-Vorbezüge?
Ein Vorbezug beschreibt den Bezug eines Medikaments, das über die Krankenkasse abgerechnet werden soll, ohne dass aktuell ein gültiges Rezept vorliegt. Vorbezüge sind nur bei bestehenden Kundinnen und Kunden möglich, die das betreffende Medikament bereits über einen längeren Zeitraum verschrieben hatten und einen neuen Arzttermin vereinbart haben. Im Zweifelsfall muss Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt gehalten werden. Von Vorbezügen ausgenommen sind Hochrisikomedikamente, Hochpreismedikamente sowie Betäubungsmittel der Verz. a und b. Die Entscheidung und Verantwortung für einen Vorbezug liegt stets beim Apotheker. Es besteht kein Recht auf einen Vorbezug.
- Was geschieht, wenn mein Medikament von einem Lieferengpass betroffen ist?
Sollte Ihr Medikament von einem Lieferengpass betroffen sein, prüfen wir für Sie therapeutische Äquivalente, andere galenische Formen sowie Herstellungs- und Importmöglichkeiten. Bei Bedarf halten wir Rücksprache mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.