Falls Sie ein Rezept für die Impfung haben, können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen. Alternativ können Sie den Kassenbon auch selbst Ihrer Krankenkasse einsenden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden ausserdem von einigen Zusatzversicherungen übernommen.
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-/Poliomyelitis-Impfung
SCHUTZ GEGEN DIPHTHERIE, STARRKRAMPF, KEUCHHUSTEN UND/ODER KINDERLÄHMUNG
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-/Poliomyelitis-Impfung
SCHUTZ GEGEN DIPHTHERIE, STARRKRAMPF, KEUCHHUSTEN UND/ODER KINDERLÄHMUNG
Die Impfstoffe gegen Tetanus (Starrkrampf), Diphtherie, Kinderlähmung (Polio) und Keuchhusten (Pertussis) sind nur als Kombinationsimpfstoffe erhältlich. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt diese Impfungen allen Personen.
Für Starrkrampf, Diphtherie und Keuchhusten sind regelmässige Auffrischimpfungen erforderlich: Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt Auffrischungsimpfungen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren alle 20 Jahre und ab 65 Jahren alle 10 Jahre. Eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten wird insbesondere bei schwangeren Frauen im zweiten Trimester und Personen mit regelmässigem Kontakt zu Säuglingen unter sechs Monaten empfohlen. Die Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung ist nur für Personen nötig, die sich in Ländern aufhalten, in denen Kinderlähmung weiterhin vorkommt und bei denen die letzte Impfung mehr als 20 Jahre (bzw. in gewissen Ländern mehr als ein Jahr) zurückliegt. Da wir die Impfstoffe nicht ständig vorrätig haben, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.
Kosten pro Dosis:
- Diphtherie–Tetanus–Pertussis (dTpa): 60.25 CHF
- Diphtherie-Tetanus-Poliomyelitis (dT-IPV): 52.95 CHF
- Diphtherie–Tetanus–Pertussis–Poliomyelitis (dTpa-IPV): 66.30 CHF
Dauer: 15 Minuten
- Richtlinie zur Stornierung von Terminen
Gebuchte Impftermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für Sie reserviert. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben, damit wir den Termin umbuchen können. Bei einer verspäteten Terminabsage behalten wir uns vor, einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50 CHF zu verrechnen. Bei einer fehlenden Terminabsage stellen wir Ihnen die Kosten für den Impfstoff in Rechnung, da dieser speziell für Sie vorbereitet wurde und bei Nichterscheinen entsorgt werden muss. Letzteres gilt auch, wenn Sie den Termin mehr als 24 Stunden vor dem Termin stornieren, da wir den Impfstoff speziell für Sie bestellen und nicht weiterverwenden können.
Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse