Bei Personen ab 75 Jahren sowie bei Personen ab 65 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren (siehe Schweizerischer Impfplan) können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen, sofern Sie ein Rezept für die Impfung vorlegen. Alternativ können Sie den Kassenbon auch selbst an Ihre Krankenkasse einsenden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden von einigen Zusatzversicherungen übernommen.
Hochdosis-Grippe-Impfung
GESUND DURCH DIE GRIPPEWELLE!
Hochdosis-Grippe-Impfung
GESUND DURCH DIE GRIPPEWELLE!
Mit zunehmendem Alter wird das Immunsystem schwächer und reagiert oft nicht mehr stark genug auf den Standardgrippeimpfstoff. Aus diesem Grund empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit Personen ab 75 Jahren sowie Personen ab 65 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren die Hochdosisgrippeimpfung. Diese enthält die vierfache Dosis an Viruseiweiss (Antigenen) im Vergleich zum Standardgrippeimpfstoff. Dadurch ist es möglich, sich selbst und andere optimal vor einer Grippeerkrankung und ihren Komplikationen zu schützen. Der optimale Zeitraum für die Impfung liegt zwischen Mitte Oktober und dem Beginn der Grippesaison. Wir impfen Personen ab 65 Jahren mit dem Impfstoff Efluelda. Für jüngere Personen wird die reguläre Grippeimpfung empfohlen. Eine Kombination mit der COVID-19-Impfung ist möglich.
Kosten Hochdosis-Grippe-Impfung: 73.80 CHF
Kosten Hochdosis-Grippe + COVID-Impfung: 170.25 CHF
Dauer: 15 Minuten
- Richtlinie zur Stornierung von Terminen
Gebuchte Impftermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für Sie reserviert. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben, damit wir den Termin umbuchen können. Bei einer verspäteten Terminabsage behalten wir uns vor, einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50 CHF zu verrechnen. Bei einer fehlenden Terminabsage stellen wir Ihnen die Kosten für den Impfstoff in Rechnung, da dieser speziell für Sie vorbereitet wurde und bei Nichterscheinen entsorgt werden muss. Letzteres gilt auch, wenn Sie den Termin mehr als 24 Stunden vor dem Termin stornieren, da wir den Impfstoff speziell für Sie bestellen und nicht weiterverwenden können.
Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse