Für schwangere Frauen gilt: Wenn Sie ein Rezept für die Impfung haben, können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen. Alternativ können Sie den Kassenbon auch selbst an Ihre Krankenkasse senden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden ausserdem von einigen Zusatzversicherungen übernommen. Die Impfung wird nur einmalig während einer Schwangerschaft übernommen.
Für Personen ab 65 Jahren mit Risikofaktoren bzw. Personen ab 75 Jahren gilt: Die Impfung wird nicht von der obligatorischen Krankenkasse vergütet.