RSV-Impfung

SCHUTZ VOR SCHWEREN ATEMWEGSERKRANKUNGEN.

RSV-Impfung

SCHUTZ VOR SCHWEREN ATEMWEGSERKRANKUNGEN.



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Respiratorische-Synzytial-Viren (RSV) sind Verursacher schwerer Erkältungen, Bronchiolitis und Lungenentzündungen im Winter. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren sowie Personen ab 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren, sich zwischen Mitte Oktober und Mitte November jährlich gegen RSV impfen zu lassen. Die Impfung wird auch einmalig während einer Schwangerschaft mit Geburtsmonat zwischen Oktober und März als Alternative zur aktiven Immunisierung des Neugeborenen empfohlen. Wir impfen Personen ab 18 Jahren mit dem Impfstoff Abrysvo.


Kosten RSV-Impfung: 259.70 CHF

Dauer: 15 Minuten

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Für schwangere Frauen gilt: Wenn Sie ein Rezept für die Impfung haben, können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen. Alternativ können Sie den Kassenbon auch selbst an Ihre Krankenkasse senden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden ausserdem von einigen Zusatzversicherungen übernommen. Die Impfung wird nur einmalig während einer Schwangerschaft übernommen.

Für Personen ab 65 Jahren mit Risikofaktoren bzw. Personen ab 75 Jahren gilt: Die Impfung wird nicht von der obligatorischen Krankenkasse vergütet.




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