RSV-Impfung

SCHUTZ VOR SCHWEREN ATEMWEGSERKRANKUNGEN.

RSV-Impfung

SCHUTZ VOR SCHWEREN ATEMWEGSERKRANKUNGEN.



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Respiratorische-Synzytial-Viren (RSV) sind Verursacher schwerer Erkältungen, Bronchiolitis und Lungenentzündungen im Winter. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren sowie Personen ab 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren, sich zwischen Mitte Oktober und Mitte November jährlich gegen RSV impfen zu lassen. Die Impfung wird auch einmalig während einer Schwangerschaft mit Geburtsmonat zwischen Oktober und März als Alternative zur aktiven Immunisierung des Neugeborenen empfohlen. Wir impfen Personen ab 18 Jahren mit dem Impfstoff Abrysvo.


Kosten RSV-Impfung: 259.70 CHF

Dauer: 15 Minuten

Richtlinie zur Stornierung von Terminen

Gebuchte Impftermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für Sie reserviert. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben, damit wir den Termin umbuchen können. Bei einer verspäteten Terminabsage behalten wir uns vor, einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50 CHF zu verrechnen. Bei einer fehlenden Terminabsage stellen wir Ihnen die Kosten für den Impfstoff in Rechnung, da dieser speziell für Sie vorbereitet wurde und bei Nichterscheinen entsorgt werden muss. Letzteres gilt auch, wenn Sie den Termin mehr als 24 Stunden vor dem Termin stornieren, da wir den Impfstoff speziell für Sie bestellen und nicht weiterverwenden können.

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Für schwangere Frauen gilt: Wenn Sie ein Rezept für die Impfung haben, können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen. Alternativ können Sie den Kassenbon auch selbst an Ihre Krankenkasse senden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden ausserdem von einigen Zusatzversicherungen übernommen. Die Impfung wird nur einmalig während einer Schwangerschaft übernommen.

Für Personen ab 65 Jahren mit Risikofaktoren bzw. Personen ab 75 Jahren gilt: Die Impfung wird nicht von der obligatorischen Krankenkasse vergütet.




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