Bei Personen ab 65 Jahren können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen, sofern sie ein Rezept für die Impfung haben. Alternativ können Sie den Kassenbon auch direkt an Ihre Krankenkasse senden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden ausserdem von einigen Zusatzversicherungen übernommen.
Wichtig: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen, wenn Sie nach Beginn Ihres 65. Lebensjahres bereits eine Pneumokokken-Impfung (die ggf. weniger Stämme abdeckte) erhalten haben, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen wurden.