Bei Personen ab 65 Jahren können wir den Impfstoff über die obligatorische Krankenkasse abrechnen, sofern sie ein Rezept für die Impfung haben. Alternativ können Sie den Kassenbon auch direkt an Ihre Krankenkasse senden. In beiden Fällen beträgt die Selbstbeteiligung für den Impfservice 25 CHF. Die Kosten für den Impfservice werden ausserdem von einigen Zusatzversicherungen übernommen.
Wichtig: Eine Kostenübernahme ist für Personen über 65 Jahren nicht mehr möglich, wenn die Kosten einer vorherigen Pneumokokken-Impfung im Alter ab 65 Jahren durch die Krankenkasse übernommen wurden.